Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonovista Marcus Miletich
Bennogasse 24/2/14
1080 Wien, Österreich
UID: ATU56568315
Bank Austria, BLZ: 12000
Konto: 5157 8425 101
IBAN: AT4612000AT461200051578425101 | BIC: BKAUATWW
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Schulungen, Seminare, Workshops und sonstigen Leistungen, die von der Firma Sonovista Marcus Miletich (iF zusammenfassend: „Sonovista“ genannt), angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch Sonovista nicht widersprochen wird.
2. Leistungen
2.1. Offene Trainings
In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Schulungsräume für die Dauer des Seminars, Vermittlung der Seminarinhalte gemäß Seminarbeschreibung, alle erforderlichen Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Pausengetränke sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen). Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den Seminargebühren nicht enthalten.
2.2. Firmenseminare und sonstige individuelle Seminare
Die Firmenseminare und individuellen Seminare richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sonovista und dem Kunden.
3. Anmeldung/Vertragsabschluss bei Seminaren
Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme kommt erst mit Bestätigung der per Internet, per Post, per Fax oder per E-Mail eingegangenen Buchungen des Seminarteilnehmers durch Sonovista zustande.
Der anmeldende Kunde ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei Sonovista gebunden. Erhält der anmeldende Kunde bis dahin keine Bestätigung durch Sonovista per Post/Fax/E-Mail, so entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch Sonovista steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erreicht wird.
4. Stornierungen durch den Kunden
4.1. Offene Trainings
Bei Stornierungen, die spätestens 4 Kalenderwochen vor Seminarbeginn schriftlich bei Sonovista eingehen, berechnet Sonovista eine Stornogebühr in Höhe von 20%. Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens zwei Kalenderwochen vor Seminarbeginn schriftlich bei Sonovista eingehen, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Seminargebühr an. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
4.2. Umbuchungen
Der Kunde darf jederzeit auf ein anderes verfügbares, dem stornierten Seminar gleichwertiges Seminar von Sonovista umbuchen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr. Die Fälligkeit für die Seminargebühr des ursprünglich gebuchten Seminars bleibt bestehen. Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
4.3. Ersatzteilnehmer
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
5. Preise/Zahlungsbedingungen
5.1. Preise
Es gilt der in den Seminarunterlagen ausgewiesene Preis. Für Firmenseminare/Workshops gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn
Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen.
Sonovista behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, von Trainings auszuschließen.
6. Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch Sonovista
6.1. Trainingsinhalte
Sonovista ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang zu modifizieren.
6.2. Termin-/Ortsverschiebungen
Sollte ein Seminar oder Workshop durch Krankheit des Seminarleiters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Sonovista kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird Sonovista – wo immer möglich – in solchen Fällen bestrebt sein, den Kunden durch geeignete Maßnahmen entgegen zukommen. Sonovista behält sich außerdem vor, ein Seminar/Workshop bei zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. In diesem Fall können Sie zwischen der Teilnahme an einem anderen Seminar/Workshop oder der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen.
7. Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars/Workshops übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Trainingsteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr Eigentum von Sonovista.
Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller und Copyright Eigentümer. Es werden möglicherweise Foto/Filmaufnahmen im Seminar/Workshop gemacht, die auch die Aktionen der Teilnehmer zeigen. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass diese Bilder/Filme gemacht werden und dass diese Bilder für kommerzielle Zwecke von Sonovista genutzt werden. Die Rechte an diesen Bildern liegen bei Sonovista.
8. Datenschutz
Sonovista speichert die von Ihnen bei einer Anmeldung angegebenen Informationen ausschließlich, um Ihre Seminarteilnahme zu bearbeiten und vor, während und nach dem Seminar mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Sonovista stellt Ihre persönlichen Daten keinen Dritten zur Nutzung zur Verfügung.
9. Haftungsausschluss
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Sonovista keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Seminarort ereignen, übernimmt. Als Seminarort gilt jeder Ort , an dem Sonovista gemeinsam mit den Kunden eines Seminars Aktivitäten, welcher Art und wo auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Seminarräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Seminarräumen.
10. Sonstiges
10.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder zukünftig werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3. Für Sonovista Marcus Miletich ist Sitz und Gerichtsstand Wien, es gilt das Recht der Republik Österreich.